Annullierungspolitik

Rücktrittsbedingungen ANVR

Artikel 9 der ANVR-Reisebedingungen beschreibt die Stornobedingungen.

9.1.
Sie können vor Beginn der Pauschalreise vom Reisevertrag zurücktreten. Tun Sie dies, so sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch den Rücktritt entsteht. Dieser Schaden beträgt höchstens einmal den Reisepreis.

9.2.
Soweit der Veranstalter mit Ihnen keine abweichende Regelung vereinbart, gelten die nachfolgend vereinbarten Prozentsätze (pauschalierter Schadensersatz), die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, den voraussichtlichen Ersparnissen und den Einnahmen, die der Veranstalter aus dem Weiterverkauf der von Ihnen stornierten Reise erzielt, sowie den fälligen Buchungskosten richten:
- Bei Stornierung bis zum 42. Kalendertag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: die Anzahlung, höchstens jedoch 35%;
- Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (einschließlich) bis zum 28. Kalendertag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 35% des Reisepreises;
- Bei Rücktritt ab dem 28. Kalendertag (einschließlich) bis zum 21. Kalendertag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 40% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 21. Kalendertag (einschließlich) bis zum 14. Kalendertag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 50% des Reisepreises;
- Bei Rücktritt ab dem 14. Kalendertag (einschließlich) bis zum 5. Kalendertag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 75% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 5. Kalendertag (einschließlich) bis zum Abreisetag: 90% des Reisepreises;
- Bei Rücktritt am Abreisetag oder später: der volle Reisepreis;

Unter Reisepreis ist in diesem Zusammenhang der vom oder im Namen des Veranstalters veröffentlichte Preis zu verstehen, ausschließlich der Reservierungskosten, der Versicherungsprämien und des Beitrags zum Kalamitätsfonds.

9.3.
Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, müssen Sie diese Stornogebühr bezahlen. Sind keine festen Stornokosten vereinbart, so wird der Veranstalter auf Verlangen des Reisenden eine Begründung für die erhobenen Stornokosten geben.

9.4.
Setzt sich eine Reise aus mehreren Bausteinen zusammen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, so gelten die für den jeweiligen Baustein spezifisch geltenden Bestimmungen des Leistungsträgers. Spätestens bei der Buchung informiert Sie der Veranstalter darüber, ob für Teile der Reise besondere Stornobestimmungen gelten.
9.5.
Sollte ein Reisender einer Reisegruppe seinen Teil des Reisevertrages für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer sonstigen Unterkunft stornieren, werden Stornokosten fällig. Der Veranstalter berechnet diese Kosten nach den Bestimmungen des folgenden Absatzes.

9.6.
Wenn sich die Größe der verbleibenden Gruppe aus der Preistabelle für diese Unterkunft ergibt, macht der Veranstalter dem/den verbleibenden Reisenden ein der neuen Gruppengröße entsprechendes Änderungsangebot für den gleichen Zeitraum und in der gleichen Unterkunft. Für den (die) oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Die Zahlung des geänderten Reisepreises unterliegt den regulären Zahlungsregeln des Veranstalters. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder wird es von den Reisenden nicht angenommen, wird der Vertrag für alle Reisenden gekündigt und alle Reisenden werden mit einer Stornogebühr belastet.

9.7.
Der Gesamtbetrag der Stornogebühren und der geänderten Reisebeträge darf den Gesamtreisebetrag der ursprünglichen Reisenden nicht übersteigen. Der Veranstalter wird einen etwaigen Überschuss von der neuen Reisesumme abziehen.

9.8.
Stornierungen, die an arbeitsfreien Tagen abgesendet werden, gelten als am nächsten Arbeitstag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen, die außerhalb der Bürozeiten, aber an einem Werktag vor der Öffnungszeit abgesendet werden, gelten als an diesem Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen, die außerhalb der Geschäftszeiten nach Geschäftsschluss abgesendet werden, gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen.

9.9.
Sollten am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, und die Reise noch nicht angetreten sein, können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten und ANVR erstattet Ihnen alle von Ihnen im Voraus gezahlten Beträge ab Juli 2018 4 Veranstalter. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

9.10.
Bei Reisen in ein Gebiet, für das vom Kalamitätsfonds-Kalamitätskomitee eine Kalamität festgestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass eine Situation wie im vorherigen Absatz beschrieben vorliegt. Sie können dann ab drei (3) Kalendertagen vor der Abreise kostenlos stornieren oder, falls möglich und gewünscht, umbuchen.